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Belastungsgenehmigung für Grundschuld / Hypothek für Erbbauberechtigte

Verfahrensablauf

Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung

An wen muss ich mich wenden?

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbaurechtsmanagement, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck, 122-2311, 122-2325,
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundschuldbestellungsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag können Kosten anfallen.

Voraussetzungen

Er muss Erbbauberechtigter eines Grundstückes der Hansestadt Lübeck sein; die einzutragende Grundschuld darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten