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Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

Leistungsnummer: 99080045000000

Leistungsbeschreibung

Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetik und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
  • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
  • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
  • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren.
  • Flüssigkeiten, Gels und Aerosole, die Sie nicht zwingend während Ihres Aufenthalts an Bord benötigen, sollten Sie nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck unterbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • durchsichtiger, wiederverschließbarer Beutel, max. 1 Liter Fassungsvolumen
  • ggf. Medikamentennachweis

Verfahrensablauf

Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesministerium des Innern

Bürger-Service

Graurheindorfer Straße 198

53117 Bonn, Stadt

 

Tel. : +49 228 99 681 0

E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

 

Öffnungszeiten:

Mo 07:00-20:00 Uhr

Di 07:00-20:00 Uhr

Mi 07:00-20:00 Uhr

Do 07:00-20:00 Uhr

Fr 07:00-20:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.

Fachlich freigegeben durch

BMI, B3

Fachlich freigegeben am

03.09.2014