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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH)

Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln. Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen. Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen, die Beantragung von Genehmigungen und vieles mehr) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann. Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.

Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als Ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert. Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!


Verwaltungsleistungen online beantragen:

Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen im Internetportal www.ea-sh.de im Bereich «Verwaltungsleistungen beantragen« .

Für zahlreiche Verwaltungsleistungen stehen Ihnen elektronische Anträge (Antragsassistenten) im Bereich «Onlinebeantragung« zur Verfügung.

Die kostenfreien Dienstleistungen des EA-SH im Überblick:

Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH).....

  • ..... ist während des gesamten Antragsverfahrens bis zur Entscheidung durch die zuständigen Behörden Ihr Ansprechpartner.
  • ..... beantwortet Ihre Fragen vor und während der Antragstellung.
  • ..... nimmt Ihre Anträge und Dokumente entgegen und informiert Sie über die dazugehörigen Verwaltungsleistungen.
  • ..... ermöglicht Ihnen die Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen.
  • ..... prüft Ihre eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • ..... leitet Ihre Anträge und Dokumente unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter.
  • ..... übermittelt Ihnen sämtlichen Schriftverkehr einschließlich der Bescheide der zuständigen Behörden.
  • ..... informiert Sie zu weitergehenden Beratungs- und Förderangeboten rund um das Thema Unternehmertum in Schleswig-Holstein.