Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Leistungsnummer: 99150057037000
Leistungsbeschreibung
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben durch
WiMi