Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Apotheker
Leistungsbeschreibung
Fachapothekertitel
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldung: Ausgefülltes Anmeldeformular Apthekerkammer SH
Prüfung:
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen (Allgemienpharmazie):
- Anmeldungsschreiben
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare
- die zwei Projektarbeiten
- der Weiterbildungsplan
- das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen (Pharmazeutische Analytik/Pharmazeutische Technologie/Klinische Pharmazie/Arzneimittelinformation/Toxikologie und Ökologie):
- Anmeldungsschreiben
- Eine Aufstellung über die besuchten Weiterbildungsseminare incl. der Teilnahmebescheinigungen
- Zeugnisse des Weiterzubildenden gemäß § 7 unserer Weiterbildungsverordnung. Diese müssen Angaben über die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung enthalten sowie Angaben über die in der Weiterbildungszeit vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in Anlehnung an die in der Anlage 1 der Weiterbildungsverordnung aufgeführten Weiterbildungsziele. Die Zeugnisse sind von dem ermächtigten Apotheker, der Ihre Weiterbildung leitet, auszustellen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine Angabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Weiterbildungsordnung (Satzung) für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer SH vom 09. April 2008
- § 35 Abs. 6 i.V. m.§§39,21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Heilberufekammergestzes vom 29. Februar 1996 (GVOBL. Sch.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vomm 11. Dezember 2007 (GVOBL. Schl.-H. S. 487)
Anträge / Formulare
- Anmeldung: Anmeldungsantrag, Bestätigungsschreibung der Anmeldung
- Prüfung: Anmeldung, Prüfungsprotokoll, Zulassung, Niederschrift der Prüfung
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag ist an die Apothekerkammer zu richten.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Angaben können per Email an die Apothekerkammeer SH gerichtet werden. (Email: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de)