Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen
Leistungsnummer: 99400055017000
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).
Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen
Ziele der Förderung sind:
- die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
- der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.
Ebenfalls gefördert werden Sie für die
- digitale Ansprache und Erstinformation sowie
- bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.
Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen
- als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
-
als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
- freie und öffentliche Einrichtung,
- Kommune,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstiger gemeinnütziger Träger,
- Forschungsinstitut,
- Verband und
- Unternehmen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
- Kofinanzierungsbestätigung
- Kooperationsvereinbarungen
- Stellenbeschreibungen
- Banknachweis
Rechtsgrundlage
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
- Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-Gk-ESF-Bund)
- Förderrichtlinie zum WIR-Programm vom 19.04.2022 (BAnz AT 25.04.2022 B2)
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Urheber
Referat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Kostenfrei
Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.