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Förderung für Angebote zur Fach- und Arbeitskräftesicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus EU- und/oder Drittstaaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Aktion „Vielfalt im Betrieb – Fachkräftesicherung für Schleswig-Holstein“ hat sich die Förderung und langfristige Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten zum Ziel gesetzt. Die Aktion unterstützt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten durch individuelle Beratung und Begleitung durch die in der Aktion tätigen sogenannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter im betrieblichen Alltag.

Sie können maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Vielfalt im Betrieb“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und einreichen.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung der nachfolgenden Auswahlkriterien bewertet (Scoring-Modell) und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
    • Projektkonzeption (50 Prozent)
    • Eignung des Projektträgers (30 Prozent)
    • Projektfinanzierung (10 Prozent)
    • Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten voraussichtlich im November 2024 eine Benachrichtigung.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mit Ihren Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern folgendes Leistungsangebot (nicht abschließend) anbieten:

  • Individuelle Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der betrieblichen Integration z. B. Konfliktlösungsangebote, Kriseninterventionen, interne Schulungen und Angebote, die ein gegenseitiges, kulturelles Verständnis in der Belegschaft fördern
  • Unterstützung beim Aufbau einer internen Betreuungsstruktur, ähnlich einem „Coachthe-Coach“ Ansatz
  • Vernetzung der für die Integration verantwortlichen Personen in interessierten Unternehmen und Organisation von Treffen zum gegenseitigen Austausch (Peerto-Peer)
  • Gruppenberatungen, Workshops und Schulungen zu übergreifenden Themen der Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU und/oder Drittstaaten, wie zum Beispiel zu interkulturellen Kompetenzen und zur Förderung eines integrativen Arbeitsumfelds
  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen für die Thematik und Maßnahmen der betrieblichen Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU und/oder Drittstaaten und um auf die Angebote der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern aufmerksam zu machen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektantrag
  • Die Projektbeschreibung soll maximal 10 Seiten, Schriftgröße 12, ohne Anlagen umfassen und muss die sich aus den unten angeführten Auswahlkriterien ergebene Gliederung beachten.
  • Über die im Antrag geforderten Anlagen hinausgehende Anlagen sind nicht zulässig.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sehen vor, dass Sie die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren. Eine Missachtung kann gemäß Artikel 50 Abs. 3 der VO (EU) 2021/1060 zu einer Rückforderung von bis zu 3 Prozent der Zuwendung aus ESF Plus-Mitteln führen. Näheres findet sich im „Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit“, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

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