Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen
Leistungsnummer: 99096016001000
Volltext
Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.
Ansprechpunkt
Untere Wasserbehörde
Voraussetzungen
Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
- Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
- Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
- Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
- Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
- Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
-
Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben
- der Gewässerunterhaltung
- der Gewässeraufsicht
- des gewässerkundlichen Messdienstes
- der Fischereiaufsicht
- des Rettungswesens
- der Landespolizei
- der Berufsfischerei.
- Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.
Urheber
Kosten
- Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.
Verwaltungsgebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur