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Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Leistungsnummer: 99096016001000

Volltext

Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
  • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
  • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
  • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

  • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

    • der Gewässerunterhaltung
    • der Gewässeraufsicht
    • des gewässerkundlichen Messdienstes
    • der Fischereiaufsicht
    • des Rettungswesens
    • der Landespolizei
    • der Berufsfischerei.
  • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

Urheber

Kosten

  • Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur