Infektionsschutz Beratung
Leistungsnummer: 99003013000000
Leistungsbeschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die zuständigen Stellen erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie beraten kostenlos, bieten Impfungen an und führen Schulungen durch.
Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Infektion (Coronavirus):
Aktuelle allgemeine Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums , den Seiten des Landesministeriums und auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fachdienst für Gesundheit oder Gesundheitsamt).
Impfungen
Das Land richtet gemeinsam mit Kommunen, Kassenärztlicher Vereinigung, Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen Impfzentren ein. Die Standorte werden von den Kommunen bestimmt und organisiert. Die kassenärztliche Vereinigung ist zuständig für das medizinische Personal. Die Terminvergabe wird online über die Website www.impfen-sh.de und telefonisch über die 116117 möglich sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Epidemie (Seuche) ist eine außergewöhnlich häufig auftretende Infektionskrankheit innerhalb eines geografisch beschränkten Gebietes. Epidemisch auftretende Infektionskrankheiten sind zum Beispiel Pest, Cholera, Typhus und Grippe. Eine kontinentübergreifende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.
Kontaktdaten der Öffentlichen Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSJFG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es muss ein Dokument mitgebracht werden anhand dessen die Person und deren Alter identifiziert werden können. Das kann mit einem Ausweis (aktuell oder abgelaufen) oder auch mit einer Krankenversicherungskarte (GKV) passieren.
Die Impfberechtigung regelt die Corona-Impfverordnung.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung