Luftverkehr
Leistungsnummer: 99080004000000
Leistungsbeschreibung
Die Luftsicherheitsbehörde beziehungsweise Luftfahrtbehörde sorgt für die Sicherheit auf den Flughäfen und ist verantwortlich für die Vergabe von Erlaubnissen und Ausnahmen für den Flugbetrieb.
So erhalten Sie bei der Schleswig-Holsteinischen Luftfahrtsbehörde:
- Lizenzen für Luftfahrzeugführer wie die Privatpilotlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballone oder
- die Berechtigung zum Betrieb von Flugmodellen und
- sonstige Berechtigungen,
- Erlaubnisse für den Flugbetrieb wie auch
- luftrechtliche Ausnahmen und
- die Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Luftsicherheits- und Luftfahrtbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Luftverkehr finden Sie auf den Internetseiten
- des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT),
- des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
- des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie
- beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).