Tierarzneimittel
Leistungsnummer: 99110008005000
Leistungsbeschreibung
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).
Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Welche Fristen muss ich beachten?
In einigen Fällen müssen Fristen beachtet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG),
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
In manchen Fällen können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Entsprechende Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.