Inhalt

Parkausweis für Bewohner/innen

Leistungsnummer: 99108001000000

Leistungsbeschreibung

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

Rechtsgrundlage

  • §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Informationen Parkausweise Gemeinde Harrislee

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der entspannten Parkraumsituation mussten in der Gemeinde Harrislee keine Bewohnerparkbereiche eingerichtet werden! 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurden leider keine Online-Dienste gefunden.