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Leitlinien und Ziele für die Gemeinde Harrislee - Gemeinsam für eine gute Zukunft!

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in der Sitzung am 29.09.2022 Leitlinien für die Entwicklung der Gemeinde verabschiedet. Diese wurden durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, in der Mitglieder aus allen Fraktionen sowie Expertinnen und Experten aus der Verwaltung mitgewirkt haben. Anschließend wurden die Ergebnisse während eines eintägigen Workshops mit geladenen Gästen erörtert und qualifiziert.

In den Leitlinien werden mittel- bis langfristige Entwicklungsrichtungen in acht kommunalen Gestaltungsfeldern beschrieben. Für diese trägt das politische Ehrenamt im Rahmen der Selbstverwaltung besondere Verantwortung.

Als gemeinsame Orientierung für eine gute Zukunft der Gemeinde wurden übergreifende Prinzipien und Grundsätze erarbeitet. Diese waren auch handlungsleitend für die Erarbeitung von Zielen in den Gestaltungsfeldern und deren Grundausrichtung. Ebenso sind sie für die Gemeindevertretung Leitlinien für gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei komplexen Fragestellungen und beim Umgang mit unterschiedlichen Interessen. Zugleich können sie auch orientierend für viele Bereiche des öffentlichen Zusammenlebens in der Gemeinde sein und dazu beitragen, dass Harrislee lebens- und liebenswert bleibt.

Es ist das gemeinsame Anliegen aller Fraktionen der Gemeindevertretung, einen breiten Konsens für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung von Harrislee zu beschreiben. An diesen wollen wir künftig die Einzelentscheidungen z. B. im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen ausrichten.

Die Gestaltungsfelder sind für uns gleich gewichtig. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auch bei begrenzten Ressourcen dafür Sorge zu tragen, gut ausbalancierte Entscheidungen zu treffen, damit in allen Feldern die Entwicklungen in die gewünschte Richtung gehen. Darum werden wir in der Gemeindevertretung im fairen Wettbewerb ringen.

Mit diesen Leitlinien erfüllen wir zugleich die Vorgaben des § 27 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Danach ist es Aufgabe der Gemeindevertretung, Ziele und Grundsätze für die Verwaltung festzulegen.