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Datum: 26.07.2021

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Schwimmhalle ab dem 26.07.2021

Aufgrund der neuesten Lockerungen der aktuellen, heute in Kraft getretenen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes entfällt das bisherige, auch für die Schwimmhalle geltende Abstandsgebot bei der Ausübung von Sport in Innenräumen.

Wegen der räumlich begrenzten Kapazitäten der Schwimmhalle wird die Besucheranzahl jedoch auf 30 Personen begrenzt. Eine Testpflicht besteht nicht. Die Kontaktdaten sind jedoch weiterhin zu erheben.