Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.
Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.
Stromausfall – und nun? Besonnen handeln!
Wenn kein Licht, kein Handy, kein Internet, keine Gas-, Fernwärme- oder Ölheizung, kein Bankautomat, keine Tankstelle, keine Ampeln und keine Kassen im Supermarkt funktionieren, wenn Aufzüge einfach steckenbleiben, das Abwasser nicht mehr bis zur Kläranlage gepumpt werden kann, wenn Sie vielleicht nicht mehr kochen können - dann ist etwas eingetreten, was viele für kaum möglich halten: Unser Stromnetz ist nicht mehr funktionsfähig. Organisierte Hilfe ist dann nur schwer erreichbar.
Von einem Blackout (deutsch: Verdunkelung) wird im Zusammenhang mit der sogenannten kritischen Infrastruktur, zu der auch die Stromnetze zählen, dann gesprochen, wenn es zu einem Totalausfall des Stromnetzes kommt. Solange sich dabei ein Stromausfall nur auf einen kleineren, örtlich begrenzten Bereich und auch nur über einen relativ kurzen Zeitraum (bis zu 8 Stunden) beschränkt, ist das zwar eine unangenehme bis schwierige Situation, allerdings liegt das Ereignis dann (in der Regel) unterhalb der „Katastrophenschwelle“.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines großflächigen Stromausfalls im Norden Deutschlands ist weiterhin sehr gering. Allerdings stellen sich im Lichte der derzeitigen weltpolitischen Lage und kriegerischen Auseinandersetzungen auch Fragen nach der Sicherheit und dem Schutz von kritischer Infrastruktur vor gezielter Sabotage.
Die Leuchttürme in Harrislee
Wesentlicher Bestandteil der Aufrechterhaltung von Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sind die sog. Leuchttürme, welche bei dringendem Bedarf als Anlaufstelle dienen sollen. Den Leuchttürmen kommt dabei eine unterschiedliche Rolle zu. Der sog. Hauptleuchtturm wird in der Zentralschule Harrislee gebildet. Hier befindet sich ein Notstromaggregat, das mindestens das Erdgeschoss der Schule sowie das Jugendheim mit Energie versorgen kann. Bei einem Testlauf im November 2022 wurde außerdem festgestellt, dass eine Versorgung, beispielsweise von Einsatzkräften, über die Schulküche erfolgen könnte. Neben der Funktion als Anlaufzentrum für Bürgerinnen und Bürger könnte die Schule auch dazu dienen, Menschen befristet aufzunehmen, die dringend auf eine Energieversorgung ihrer medizinischen Hilfsmittel angewiesen sind. Des Weiteren könnten hier ggf. Aufwärmräume geschaffen werden, die über Heizlüfter gespeist werden.
Daneben würden alle drei Feuerwehrgerätehäuser als „Nebenleuchttürme“ besetzt, wobei die sog. „Regionale Führungsstelle der Feuerwehr“ im Gerätehaus Grönfahrtweg eingerichtet würde. Die "Gruppe Katastrophenschutz“ für die Gemeinde Harrislee würde sich hingegen im Bereich der Schule befinden. Die für die Gruppe Katastrophenschutz gültige Alarmierungskette ist separat erstellt.
Die sog. Leuchttürme würden tagsüber ab ca. 1 Stunde nach Beginn des Stromausfalls besetzt. Dieser Automatismus ist insbesondere deswegen erforderlich, da davon auszugehen ist, dass eine telefonische Alarmierung nicht mehr möglich ist. Das BOS-System der Feuerwehren ist hiervon ausgenommen.
Unabhängig davon sollte jede Bürgerin/jeder Bürger selbst dafür sorgen, dass sie/er für den Notfall genügend Lebensmittel, Taschenlampen, Batterien usw. einlagert - die Ressourcen der Gemeinde sind für derartige Fälle nicht ausgelegt. Dazu sei verwiesen auf
- https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html
und den - Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(Den Ratgeber erhalten Harrisleer Bürgerinnen und Bürger an der Information des Bürgerhauses, Tel.: 0461 7060, Mail: info@gemeinde-harrislee.de. Dort können Sie sich den Ratgeber kostenfrei persönlich abholen oder zusenden lassen.)
Kreis Schleswig-Flensburg: Krisenvorsorge für einen möglichen Blackout
Kreis und Kommunen sowie weitere Hilfsorganisationen und Verbände arbeiten eng zusammen – doch auch Bürger/innen sollten an Vorsorge denken.
Mehrere Tage Stromausfall (sogenannter Blackout): Das Telefon funktioniert nicht, das Licht ist aus. Dieses Szenario beschäftigt angesichts möglicher Energieengpässe und des Krieges zwischen Russland und der Ukraine viele Menschen.
„Wir erarbeiten Notfallpläne für den Fall eines Blackouts, damit wir handlungsfähig bleiben können. Ob es zu so einem Ereignis überhaupt kommen wird, wissen indes noch nicht einmal die Experten. Aber man kann definitiv feststellen: Die Wahrscheinlichkeit, dass Strom oder Gas zur Mangelware werden, ist eine deutlich größere, als zur Zeit vor dem Krieg“, so Landrat Dr. Wolfgang Buschmann. „Wir müssen uns daher jetzt vorbereiten. Aus diesem Grund habe ich Anfang November kurzfristig mehrere Arbeitsgruppen mit allen notwendigen, wichtigen und fachkundigen Akteuren einberufen. Uns alle eint dabei das gemeinsame Ziel, im Falle eines längerfristigen Stromausfalls gut aufgestellt zu sein, damit wir möglichst lange vor der Lage bleiben.“
Zahlreiche Vertreter/innen der Ämter und Gemeinden haben auf Einladung des Landrates am 7. November 2022 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Schleswig an einem Folgetermin teilgenommen. Bereits einige Tage zuvor tagten schon eine verwaltungsinterne Runde zur Identifizierung und Sicherstellung im Krisenfall notwendiger Verwaltungsleistungen sowie eine Fachexperten/innen-Runde unter der Leitung des Landrates, bestehend aus Vertreter/innen des Katastrophenschutzes des Kreises, der Polizei, dem Kreisfeuerwehrverband, dem Rettungs- und Gesundheitswesen, der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Technischen Hilfswerk und einiger Ämter und Gemeinden des Kreises.
Es zeigte sich über alle Formate, dass drei Aspekte wesentlich sind: Ausreichende Nahrungs- und Trinkwasservorräte, die ohne Kühlung lagerfähig sind, Wärme und Kommunikation. „Wir raten daher unabhängig von der aktuellen Situation allen Bürger/innen, sich über eine solche Notfallsituation Gedanken zu machen. Jede/r sollte sich fragen: Bin ich gut vorbereitet? Kann ich anderen in Notsituationen helfen? Eine gute Hilfestellung bieten die Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Machen Sie sich mit den Empfehlungen vertraut“, rät Rainer Stiemcke, Fachdienstleiter Ordnungsangelegenheiten des Kreises.
Schwieriger stellt sich die Situation für Menschen dar, die auf Hilfe oder besondere Unterstützung angewiesen sind; insbesondere für gesundheitlich eingeschränkte Personen mit besonderen Bedürfnissen oder die Menschen, deren Leben abhängig von einer funktionierenden Stromversorgung ist. Die Ämter und Gemeinden bereiten sich auf diese Herausforderung vor. Ihnen kommt im Falle eines Blackouts, und damit dem Ausfall der üblichen Kommunikationswege (Festnetz, Handy, Internet), die Aufgabe zu, über sogenannte „Leuchttürme“, Anlaufstellen für Notfälle einzurichten. Diese werden sich bevorzugt an einem zentralen Punkt, zum Beispiel einem Feuerwehrgerätehaus, befinden.
Auch auf der Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg werden weitere Informationen zum Bevölkerungsschutz veröffentlicht.
Weitere Informationen im Internet:
- www.bbk.bund.de (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
- www.notfallregister.eu (Notfallregister)
- https://www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/vorratskalkulator (Notvorrat - Vorratskalkulator)
Bundesweiter Warntag am 12.09.2024
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. 2024 ist dies der 12. September.
An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Ab 11:00 Uhr wird eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.
Alle Informationen zum bundesweiten Warntag finden Sie im Internet unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html .