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Bebauungspläne

Anhand der Übersicht (siehe nachstehender Link) können Sie erkennen, ob ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück existiert. In jedem Bebauungsplan sind rechtsverbindliche Festsetzungen für die Nutzung der einzelnen Grundstücke enthalten. Die Pläne liegen als PDF-Datei vor und können auf Anfrage gerne per E-Mail versendet werden.

Übersicht Bebauungspläne

Unterlagen zu Bauleitplanverfahren

Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13.05.2017 Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen. Dieses hat zum einen auf der Internetseite der zuständigen Kommune zu erfolgen, zum anderen sind die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Der DigitaleAtlasNord (DANord), der über http://danord.gdi-sh.de zu erreichen ist, soll das zentrale Internetportal des Landes im Sinne des BauGB werden.

Dauerhafte Bereitstellung von Bauleitplänen

Nach § 6a Absatz 2 BauGB soll eine zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan, die Planunterlage und die Begründung dauerhaft auf den Seiten der zuständigen Kommune und über das zentrale Landesportal bereitgestellt werden. § 10a Absatz 2 BauGB enthält eine entsprechende Regelung für Bebauungspläne.

Bebauungsplan Nr. 52 "Wohnbebauung ABC-Weg"

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Ortskern Süderstraße/Musbeker Weg" für den Teilbereich "südlich Süderstraße/westlich Marktplatz"

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gewerbegebiet am Pattburger Bogen" für den Teilbereich "Südlich Verpflegungsamt"

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 50 "KiTa westlich Berghofstraße" (Teilgebiet westlich Berghofstraße)

15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Wassersleben" (Teilbereich "Strandpavillon")

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet "Dorfstraße Kupfermühle / Lykberg" (Teilgebiet B 200 / Fußweg Lykberg)

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Zur Höhe" (Teilbereich "Vor der Koppe 3")

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB 53 "Am Teich"

Zeitlich befristete Bereitstellung von Planentwürfen

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB muss die zuständige Kommune folgende Inhalte im Bauleitplanverfahren im Internet bereitstellen (auf ihrer eigenen Seite und über das zentrale Landesportal):
- den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung von Planentwürfen im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB
- die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen.