Inhalt

Verkehrsrechtliche Anordnung (Verkehrsraumeinschränkung)

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis/Genehmigung bei der Gemeinde Harrislee einholen.

Hierbei handelt es sich unter anderem um folgende Maßnahmen:

  • Straßenbaumaßnahmen
  • Aufstellung einer Halteverbotszone
  • Aufstellung eines Containers
  • Veranstaltungen

Mit der Genehmigung legt die Gemeinde Harrislee in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • wie eventuelle Umleitungsstrecken aufgestellt werden,
  • ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss.

Mit den Maßnahmen darf erst nach Erteilung der Erlaubnis/Genehmigung begonnen werden.

Diese Auflagen sorgen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden sowie dafür, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Auch bei Arbeiten auf Geh- und Radwegen oder in Grünflächen/Banketten ist eine Erlaubnis/Genehmigung nötig. Bei Maßnahmen, die eine Arbeitsstelle darstellen, muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin genannt werden.

Die erteilten Erlaubnisse/Genehmigungen können maximal für 2 Monate beantragt werden. Im Einzelfall kann hiervon abgewichen werden. Muss für eine Maßnahme mehr Zeit in Anspruch genommen werden, ist vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraumes eine Verlängerung zu beantragen.

Sie benötigen für eine verkehrsrechtliche Anordnung folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag für eine verkehrsrechtliche Genehmigung
  • Verkehrszeichenplan beziehungsweise Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • optional: Umleitungsplan
  • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
  • optional: Signallage/Signalzeichenplan

Gebühren für verkehrsrechtliche Genehmigungen

Ab dem 01.02.2025 werden folgende Gebühren für eine Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung festgesetzt:

  • Ausstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung:                                     50,00 €
  • Verlängerung einer verkehrsrechtlichen Anordnung:                                  15,00 €
  • Ausstellung Genehmigung Halteverbotszone:                                            15,00 €
    (z .B. Umzug, Aufstellung Container)