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Parkausweis für Bewohner/innen

Leistungsnummer: 99108001000000

Volltext

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Informationen Parkausweise Gemeinde Harrislee

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der entspannten Parkraumsituation mussten in der Gemeinde Harrislee keine Bewohnerparkbereiche eingerichtet werden! 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal