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Städtebauförderung

Nach einer erfolgreichen Bewerbung der Gemeinde beim Land Schleswig-Holstein fasste die Harrisleer Gemeindevertretung im Juni 2020 einstimmig einen sogenannten „Einleitungsbeschluss für die Städtebauförderung“. Dieser war Voraussetzung, um Harrislee mit einem fast 1,5 km² großen Gebiet im Zentrum in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung aufzunehmen. Das Programmgebiet ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Städtebauförderung hat in Deutschland mittlerweile Tradition: Seit 50 Jahren werden Gebiete in Städten und Gemeinden mit gewissen Strukturschwächen durch das Förderprogramm aufgewertet. Das Erfolgsrezept liegt dabei vor allem bei der langfristigen und umfassenden Konzeption: Der 10 bis 20 Jahre andauernde Prozess ist durch einen integrierten Planungsansatz gekennzeichnet, was bedeutet, dass bereits im Vorwege - nach einer gründlichen Analyse - ein umfassendes Entwicklungskonzept erstellt wird. So soll die geordnete und einheitliche Entwicklung des Gebiets gesichert werden.


Die Förderprogramme der Städtebauförderung sind jeweils auf verschiedene Schwerpunkte ausgerichtet. Die „Soziale Stadt“ fördert insbesondere städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld und die Infrastrukturausstattung. Neben der baulichen Aufwertung soll auch ausdrücklich der soziale Zusammenhalt und das nachbarschaftliche Miteinander gefördert werden.

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Die Gemeinde Harrislee hat gemäß § 143 Abs. 2 BauGB dem zuständigen Grundbuchamt Flensburg die beschlossene Sanierungssatzung mitgeteilt und gebeten, den sog. Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes gelegenen Grundstücke einzutragen. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben darüber eine Mitteilung des Grundbuchamtes erhalten.

Der Sanierungsvermerk hat lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr, das betroffene Grundstück wird dadurch nicht „belastet". Mit dem Sanierungsvermerk ist eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragungen nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht es der Gemeinde, den Sanierungsablauf erschwerende Veränderungen im Sanierungsgebiet zu unterbinden oder einzudämmen.

Nach Abschluss des städtebaulichen Sanierungsverfahrens wird der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht, ohne dass den Eigentümerinnen und Eigentümern Kosten entstehen.

Vorbereitende Untersuchungen und Integriertes Entwicklungskonzept

Am 30.06.2022 wurde das Entwicklungskonzept der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse können Sie hier einsehen:

Den gesamten Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) finden Sie hier:

Sanierungsgebiet "Östlicher Ortskern"

Soziale-Stadt-Gebiet "Westlicher Ortskern"

Meilensteine

März 2023 - Ausschreibung für die Auswahl eines Sanierungsträgers

Januar 2023 - Ankauf der Erweiterungsfläche für die Schwimmhalle

Juni 2022 - einstimmige Beschlussfassung der Gemeindevertretung über die Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Entwicklungskonzept sowie über die Festlegung eines Sanierungsgebietes und eines Soziale-Stadt-Gebietes

Juni 2022 – öffentliche Ausstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des Entwicklungskonzeptes

April 2022 – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

September - Oktober 2021 – Workshops mit Fachöffentlichkeit zu sechs Schwerpunkten

Mai - Juni 2021 – Eigentümerbefragung

April - Juni 2021 – Öffentliche Umfrage zum Ortskern Harrislee

März 2021 – Gründung einer Arbeitsgruppe zur Städtebauförderung

Februar 2021 - Freigabe der Projektwebsite www.guteidee-harrislee.de (ab September 2022 nicht mehr freigeschaltet!)

Februar 2021 – Presseauftakt zur Städtebauförderung in Harrislee
(Berichte im Flensburger Tageblatt und im Flensborg Avis)

November 2020 – Beauftragung des Büros Sweco GmbH, Hamburg mit den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten Entwicklungskonzept

November 2020 – "Technische/r Sachbearbeiter/in Städtebauförderung (m/w/d)": Um die Städtebauförderung in Harrislee konsequent voranzubringen und umzusetzen, hat die Kommunalpolitik hierfür eine neue unbefristete Stelle geschaffen, die ab 16.11.2020 mit Frau Hannah Lefel besetzt worden ist.

September 2020 – Ausschreibung für vorbereitende Untersuchungen/ein integriertes Entwicklungskonzept (VU/IEK)

September 2020 – Zusammenlegung beider Gebiete: Auf Anregung des Innenministeriums Schleswig-Holstein wurden die beiden Gebiete "Holmberg" und "Ortskern/Süderstraße" zur „Gesamtmaßnahme Holmberg“ verschmolzen. Nun erfolgt die Bestätigung des Landes.

Juni 2020 – Beendigung des Verfahrens „Ortskern/Süderstraße“

Juni 2020 – Einleitungsbeschluss: Am 24.06.2020 hat die Gemeindevertretung den gemäß § 141 BauGB erforderlichen Einleitungsbeschluss für die „Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holmberg“ gefasst. Auf Anregung des Innenministeriums Schleswig-Holstein sollen die beiden Gebiete "Holmberg" und "Ortskern/Süderstraße" zu einer Gesamtmaßnahme verschmolzen werden.

Juli 2019 – Aufnahme des Gebiets „Ortskern/Süderstraße“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration SH

Juli 2019 – Aufnahme des Gebiets „Holmberg“ in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration SH

Februar 2019 – Antragstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren mit dem Gebiet „Ortskern/Süderstraße“

Februar 2019 – Antragstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ mit dem Gebiet „Holmberg“